Nach meiner Meinung erfüllt die neue Abrechnung der Profi-Hausverwaltung insbesondere auch die Ansprüche an die WEG-Abrechnung in Bayern. Nach den Vorträgen des 43. Fachgesprächs zum WEG in Fischen und der aktuellen Rechtsprechung haben wir die WEG Gesamt- und Einzelabrechnungen auch um die in Bayern geforderten Angaben ergänzt, soweit diese nicht schon vor dem Update vorhanden gewesen sind.
In der Einzelabrechnung wird die Abrechnungsspitze und auch die tatsächlich geleisteten Zahlungen dargestellt. In den Parametern muss in Bayern bei der Abrechnungsspitze das Wort „nachrichtlich“ hinzugefügt werden und bei der tatsächlichen Zahlung das Wort „nachrichtlich“ entfernt werden. Das ist in Bayern im Moment also genau anders herum als in den anderen 15 Bundesländern.
Die Möglichkeit der einmaligen jährlichen Rücklagenzuführung haben wir schon seit einigen Jahren. Wenn Sie also das Hausgeld in einer Summe ins Soll stellen, trennen wir die Rücklage im Rahmen der Jahresabrechnung von den gesamten Hausgeldeinnahmen ab.
Die Abrechnung der Heizkosten und auch die Rücklagenentnahmen haben wir auf unserem letzten Seminar genau so vorgestellt, wie es der VdIV-Bayern fordert.
Wenn Sie also die speziellen bayerischen Vorgaben beachten, nicht abgrenzen, alle Kosten (auch das nicht verbrauchte Heizöl) abrechnen und den Wirtschaftsplan nicht überschreiten, dürfte die Abrechnung auch in Bayern gültig sein.